
Die berufliche Vorsorge ist eine Einrichtung der sozialen Sicherheit und ergänzt die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sowie die Invalidenversicherung (IV) und die obligatorische Unfallversicherung (UVG). Ihr Hauptauftrag ist es, den bisherigen Lebensstandard in angepasstem Maße zu garantieren. Dazu werden Renten ausbezahlt - ...
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Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) regelt als obligatorische 2. Säule des Drei-Säulen-Konzepts die berufliche Vorsorge für Arbeitnehmer.Die berufliche Vorsorge soll Betagten, Hinterlassenen und Invaliden, zusammen mit den Leistungen der AHV / IV...
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